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Instanz

27.06.2010 @ 18:37, Regi51,

Instanz („abgeschlossene Einheit“, lat. instantia „das Daraufbestehen“) steht für:

  • eine zuständige Stelle bei Gerichten oder Behörden, siehe Zuständigkeit (Recht)
  • einen Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht, siehe Instanz (Recht)
  • in der Betriebswirtschaft eine Abteilung mit Leitungsverantwortung und Entscheidungsbefugnis, siehe Abteilung (Organisation)
  • in der Informatik ein Exemplar oder eine Ausprägung eines gegebenen Schemas, siehe Instanz (Informatik)
  • in der Managementtheorie eine Ausprägung eines geplanten Prozesses, siehe Scheduling
  • in Online-Rollenspielen spezielle Außenareale oder Dungeons, siehe Instanz (Computerspiel)

Siehe auch:
Wiktionary|Instanz

Begriffsklärung

Instantiation
Instance
ja:インスタンス化
no:Instans
ru:Инстанция
sv:Instans

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